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Sektion Pool

Saisonende - Reglementsänderungen neue Saison

Werte Spielerinnen und Spieler

Die Saison 2013/2014 ist beendet. Die Schweizermeisterschafts Finalspiele in Conthey sind ausgetragen und die Schweizermeister aller Katogorien und Disziplinen erkoren. An dieser Stelle möchte ich allen Siegern herzlich Gratulieren zu ihren Erfolgen.

Ich möchte nun bereits auf die Saison 2014/2015 blicken, welche ja per 1. Juli 2014 begonnen hat. Wie an der letzten Delegiertenversammlung besprochen und definiert wurde, wird auch die Saison 2014/15 so verlaufen wie wir es kennen. Es sind keine nennenswerten Änderungen geplant.

Per 2. Juli 2014 wurden die überarbeiteten und ergänzten Reglemente zum Download bereitgestellt. Hier jedoch gibt es einige Änderungen.
Es scheint so dass sich einige einen Sport daraus machen unentschuldigt den Turnieren fernzubleiben. Auch gibt es Spieler, die mitten im Turnier das Gefühl haben nicht weiterspielen zu wollen und den Turnierort durch Forfait verlassen.

Aus diesem Grund wurden die Reglemente ergänzt um diesem Umstand Rechnung zu tragen.


Hier sind die wichtigsten Änderungen und Ergänzugen:

Wettspielreglement 1.6. Spielerlizenz

Eine Platin oder Gold-Lizenz können nur Spieler lösen, die entweder Schweizer Staatsbürger sind oder ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben. Silberlizenzen können von allen Spielern gelöst werden.


Wettspielreglement 2.5.1. Unentschuldigtes Fernbleiben

Der Veranstalter ist berechtigt, bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Spielers das Startgeld einzufordern.
Dazu muss er die in der Turniersoftware eine Mitteilung an die Turnierauswertungsstelle senden. Swisspool wird den  Spieler gemäss Disziplinarreglement Abs. 2.5.1. sanktionieren plus das verlorene Startgeld des Veranstal-ters in Rechnung stellen. Das eingeforderte Startgeld wird dem Veranstalter gutgeschrieben.


Wettspielreglement 2.5.2. Frühzeitiges Verlassen des Turniers (Forfait)

Spieler die an einem Turnier vorzeitig und ohne plausiblen Grund forfait geben, handeln  grob unsportlich und werden gemäss Strafkommissionsreglement (Absatz 2.5.2.) bestraft. Die Turnierleitung ist verpflichtet, fehlbare Spieler im System zu erfassen und der Turnierauswertungsstelle zu melden. Des Weiteren wird dieses Turnier als nicht gespielt gewertet. Das Startgeld kann nicht zurückgefordert werden.


Der Vorstand bittet darum, diese Ergänzungen zur Kenntnis zu nehmen, und danach zu handeln.

Mit freundlichen Grüssen
Bürki René
Präsident Swisspool
 

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